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Erbrecht Deutschland

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Erbschaftsannahme in Deutschland

 

 

Allgemeine Maßnahmen nach einem Sterbefall

 

 

  • Arzt verständigen, Bestattungsunternehmen beauftragen
  • Rentenversicherungsträger verständigen, Sterbegeld bei der Krankenkasse beantragen
  • Versicherungen: Kündigung von Hausrats-, Privathaftpflicht-, Kfz-, Unfall- und privater KrankenversicherungBei der Kfz- Versicherung können Schadensfreiheitsrabatte übernommen werden, wenn nicht gekündigt wird.Die Lebensversicherungssumme wird fällig, dafür muss innerhalb 3 Werktagen nach dem Todesfall durch Zusendung der Sterbeurkunde dem Versicherer mitgeteilt werden, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Einer privaten Sterbegeldversicherung ist der Todesfall mitzuteilen. Die Krankenhaustagegeldzusatzversicherung ist zur Leistung aufzufordern.
  • Bank: Vermögensstand ist zu kontrollieren: Vorsicht bei Mitteilungen an die Bank über den Todesfall: Möglicherweise bestehen Aufträge des Erblassers, dass Vermögen an Dritter am Nachlass vorbeigeleitet werden soll. Deshalb stets die Bank verständigen und gleichzeitig alle Aufträge dieser Art widerrufen. Im allgemeinen gelten Vollmachten nach § 672 BGB über den Tod hinaus. Bei mehreren Miterben kann der einzelne nach § 2038 BGB die Vollmacht widerrufen.Konten: Gemeinschaftskonto mit Dritten: ist es ein ODER- Konto, sollte dies geschlossen werden, denn widerruft der Dritte die ODER Verbindung, bleibt nur noch eine UND Verbindung und alle Kontoinhaber können nur noch gemeinsam verfügen. Hierzu ist eine Vollmacht, die über den Tod hinaus Geltung hat, meist erforderlich Kredite, Daueraufträge, ausgegebene Schecks sind aufzulisten. Kredite sind Schulden und mindern die Nachlassmasse.Dies ist wichtig für die Höhe der Erb- und Pflichtteilsrechte, als auch für die Erbschaftssteuerbemessungsgrundlage.

Rechtliche Maßnahmen:

 

  1. Das Nachlassgericht (in BW der Notar) wird vom Standesamt verständigt.Das Nachlassgericht lädt ihm bekannte Angehörige ein, um ein registriertes Testament zu eröffnen, oder wenn kein Testament vorhanden ist, um die gesetzlichen Erben zu ermitteln, bzw. aufzufordern privatschriftliche Testamente vorzulegen. Das Ermittlungsverfahren endet mit Erteilung eines Erbscheins, wenn dieser von den gesetzlichen Erben beantragt wird. Eröffnete öffentliche Testamente oder Erbverträge ersetzen den Erbschein.
  2. Erbschein: Verschiedene Arten: Bsp: Alleinerbschein oder gemeinschaftlicher Erbschein (mehrere Miterben).
    Ein Erbschein nur für Grundbuchumschreibungen ist kostengünstiger. Sinn des Erbscheins: Es wird die Vermutung aufgestellt, dass denjenigen, die im Erbschein als Erben bezeichnet sind, das angegebene Erbrecht zusteht und dass sie nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt sind. § 2365 BGB Inhalt des Erbscheins:

     

    • Name des Erblassers, Namen der Erben
    • Angabe und Grösse der Erbteile
    • Ernennung eines Testamentsvollstreckers
    • Ist der Erbe nur Vorerbe gilt:
      • Anordnung der Nacherbfolge
      • Person des oder der Nacherben
      • Beschränkungsbefreiung des Vorerben § 2136 BGB
      • Unvererblichkeit des Nacherbenrechts
      • Vorausvermächtnis des Vorerben

Sonstiges:

Ein unrichtiger Erbschein ist vom Amts wegen einzuziehen und kann nicht verbessert werden.

 

Erbscheinsantrag:

Dieser ist vom Rechtsanwalt zu stellen, weil ein ungenauer Antrag abgelehnt wird Das Gericht darf nur das erteilen, was beantragt ist oder den Antrag im ganzen ablehnen.

 

Registerumschreibungen:

Alle öffentlichen Register müssen angepasst werden.

Zur Grundbuchumschreibung ist der Erbschein erforderlich. Zur Handelsregisterumtragung bei Einzelkaufmann und Personen(handels)gesellschaft ist ebenso der Erbschein erforderlich. Bei der GmbH ist nur bei Tod eines Geschäftsführers die Handelsregistereintragung zu modifizieren, jedoch ist ein neuer Geschäftsführer von den Gesellschaftern zu bestimmen

 


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Europäische Erbrechtsreform

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Europäische Erbrechtsreform

 

Risiken für Immobilieneigentümer, die über kein Testament verfügen

 

Die Europäische Union hat das Erbrecht von der Nationalität des Erblassers abgekoppelt. Viele europäische Bürger versterben nicht mehr in ihrem Heimatland,der Aufenthaltsort hat über das anwendbare Erbrecht zu unterscheiden.

Der deutsche Rentner, der in Spanien seinen dauerhaften Alterswohnsitz hat, erstellt sein Testament nicht mehr nach deutschem Erbrecht, sondern nach spanischem Erbrecht. Folglich wird das Berliner Testament nicht mehr anwendbar sein, und bei Mischehen und als gegenüber Pflichtteilsberechtigten bedarf es einer harmonischen Regelung.

 

Wichtig

 

Dem deutschen Staatsbürger bleibt die Rechtswahlmöglichkeit im Testament, so dass Deutsches Recht für den Erbfall angewendet bleiben kann, wohlgemerkt, wenn ein Testament in Deutschland oder Spanien nach deutschem Erbrecht erstellt wurde.

 

Aber

 

Das Testament sollte von unseren Anwälten verfasst werden, da die Rechtswahlklausel zum deutschen Erbrecht wirksam formuliert werden muss.

 

Die europäische Erbrechtsverordnung regelt vor allem 4 Punkte

 

  • die internationale Zuständigkeit für Erbsachen und Nachlasssachen
  • welches Recht dabei angewendet werden soll
  • die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von erbrechtlichen Entscheidungen
  • es wurde Europäisches Nachlasszeugnis (Erbschein) eingeführt

 

Risiken für zukünftige Erblasser mit Immobilieneigentum in Spanien, die nicht rechtzeitig das Testament nach deutschem Recht erstellt haben.

 

Risiken

 

  1. Rechtsunsicherheit bei der gesetzlichen Erbnachfolge, da in Spanien nicht nur ein spanisches Erbrecht gilt, sondern Regionen wie Mallorca (Balearen), Baskenland, Navarra, Galicien und Katalonien (Lloret de Mar, Barcelona) Sondererbrechte haben, die zur Geltung kommen, wenn der Verstorbene dort seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
  2. Mit der Rechtsunsicherheit kommt es zur Verfahrensverlängerung, ungeachtet ist in Spanien die Erbschaftssteuer innerhalb von 6 Monaten nach dem Todestag zu erklären.
  3. Desweiteren kann die Situation eintreten, dass das gesetzliche spanische Erbrecht auf den Erbfall zur Anwendung kommt, aber auch das deutsche eheliche Güterrecht, welches beim Todesfall eines Ehegatten ein Viertel als Aufschlag für den Witwer vorsieht. Ein spanischer Erbschein würde diesen Aufschlag nicht erkennen, und damit zur Rechtsdivergenz führen.
  4. Mit der Problematik aus dem Punkt 3, ist der Europäische Erbschein zwar formell hilfreich, kann jedoch inhaltlich unterschiedlich sein, je nachdem welches Land den Erbschein unter welcher Rechtsanwendung ausstellt, da in der europäischen Erbrechtsverordnung nicht das eheliche Güterrecht mitgeregelt wurde. Mit einem inhaltlich verschiedenen Erbschein kann die Erbschaft in Spanien nicht notariell verbrieft werden, und die Folge ist, dass die Grundbuchumschreibung in Spanien nicht erfolgen kann.

 

 

Hinweis

Erstellen Sie ein Testament und wählen Sie das deutsche Recht ausdrücklich.

Es dient Ihrer Rechtssicherheit in Spanien.

Wir sind Ihnen bei der Testamentsgestaltung behilflich.


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Teilungversteigerung einer Immobilie in Spanien

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Teilungsversteigerung einer Immobilie in Spanien

 

Die Teilungsversteigerung gehört grundsätzlich zum Gebiet der Zwangsvollstreckung in Spanien.

Voraussetzung für die Teilungsversteigerung ist ein Titel, den man in der Regel durch eine Teilungsklage erhält. Mit der Teilungsklage wird das Recht des Miteigentümers einer Immobilie in Spanien, jederzeit frei über seinen Miteigentumsanteil verfügen zu können, durchgesetzt.

In der täglichen Praxis werden unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Abogados in Spanien häufig damit konfrontiert, dass eine Teilungsversteigerung einer Immobilie in Spanien durchgeführt werden muss.

Ausgangslage dieser Teilungsversteigerungen sind meist Erbfälle und Scheidungen in Spanien. Die Problematik beginnt meist schon sehr früh, nämlich beim Immobilienkauf in Spanien. Das spanische Immobilienrecht findet Anwendung.

Ebenso wichtig wie das Immobilienrecht in Spanien ist, dass das Güterrecht der Käuferpartei in der notariellen, spanischen Kaufvertragsurkunde aufgenommen wird.

Da spanische Notare in der Regel das deutsche Güterrecht nicht kennen, entstehen Kaufvertragsurkunden, in denen der gesetzliche, deutsche Güterstand der Zugewinngemeinschaft als sogenannte Gütergemeinschaft, auf spanisch, als comunidad de bienes, bezeichnet wird. Die Miteigentumshälften werden nicht bezeichnet. Kommt es eines Tages zur Scheidung, beginnt der Streit um die Eigentumsanteile an dieser spanischen Immobilie. Das spanische Immobilienrecht findet Anwendung und verzögert Ihre schnelle Scheidung in Deutschland. Das spanische Gericht wird angerufen, und muss über die Auslegung des spanischen Immobilienkaufvertrages urteilen. Meist entstehen dadurch kostspielige Prozesse in Spanien.

 

 

Deshalb empfehlen wir Ihnen:

 

  1. Spanische Immobilienkaufverträge müssen von einem sachkundigen Rechtsanwalt vorbereitet werden. Der Honorar für die Ausarbeitung eines spanischen Immobilienkaufvertrages beträgt 300,00 EUR. Dieser Kaufvertrag erspart Ihnen später einen Rechtsstreit, der beispielsweise Anwaltshonorare von 20.000,00 EUR auslöst, bei einem Immobilienwert von nur 500.000,00 EUR
  2. Güterrecht muss national bestimmt und klar definiert werden. Spanische Übersetzungen werden von uns auf die Einhaltung der juristischen Begrifflichkeit überprüft und verbessert.
  3. Spanisches Immobilienrecht findet bei jedem Immobilienkauf in Spanien Anwendung. Deshalb sind die Miteigentumsanteile klar und deutlich zu beziffern.
  4. Erstellung eines spanischen oder deutschen Testaments. Dies gehört in die Hand unserer Rechtsanwälte, die deutsches und spanisches Erbrecht beherrschen. Jedoch ist gleich vorwegzunehmen, dass das Erbrecht in Spanien in der Regel nicht für den deutschen Staatsbürger gilt. Dagegen findet die spanische Erbschaftssteuer sehr wohl Anwendung.
  5. Unsere Testamente in Spanien als auch unsere spanischen Immobilienkaufverträge vermeiden Teilungsversteigerungen.

Nutzen Sie unser Angebot, und ersparen Sie Ihren Kindern Teilungsversteigerungen in Spanien, die nur aufgrund eines mangelhaften Testaments in Spanien erstellt, entstehen.

 

Unser Service

 

Unser breites Kanzleispektrum bietet Ihnen das spanische Immobilienrecht, spanisches und deutsches Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht und spanisches als auch deutsches Scheidungsrecht aus einer Hand. Nutzen Sie unser fächerübergreifendes Wissen, denn damit ersparen Sie sich Rechtsstreit und unfreiwillige Vermögensverluste. Sie werden in allen unseren Kanzleien in Deutschland und Spanien von unseren deutschsprachigen Muttersprachlern beraten und betreut.


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Immobilienumschreibung auf Kinder

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Immobilienumschreibung auf die Kinder in Spanien

 

 

Immobilienumschreibung auf die Kinder statt Erbschaft in Spanien, gehört zu den wichtigsten Maßnahmen, die hohe Erbschaftssteuer in Spanien zu umgehen.

Beachten Sie die regionalen Besonderheiten auf Gran Canaria, Teneriffa, Costa Brava, Barcelona (Katalonien) und die besondere Gesetzgebung auf den Balearischen Inseln (Mallorca, Ibiza) Wir beraten Sie zu den regionalen Besonderheiten in Spanien.

 

 

Wichtig:

 

Die Erbschaftssteuer in Spanien berechnet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie im Zeitpunkt des Todesfalles.

Wir berechnen den steuerlichen Verkehrswert, aufgrund des letzten Katasterwertes Ihrer Immobilie in Spanien, und vertreten Sie vor der spanischen Steuerbehörde.

Hier sehen Sie die aktuelle Erbschaftssteuertabelle unserer deutsch-spanischen Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei:

Erbschaftssteuertabelle Spanien

Man sollte deshalb schon zu Lebzeiten den Nachlass planen oder die Immobilie an die Kinder übertragen.

 

 

Achtung:

 

Die Übertragung an Kinder sollte nicht im Wege der Schenkung erfolgen, da die Schenkungssteuer noch zu einer grösseren Belastung führt.

Es bleibt der Verkauf an die Kinder, hierzu folgende Hinweise, die unseren Service der Vollabwicklung vor Notar, Grundbuchamt und Steuerbehörde nicht ersetzen können.

 

  1. Die Grunderwerbssteuer ist stets billiger als die Erbschaftssteuer

    Gran Canaria, Teneriffa: Grunderwerbssteuersatz 6,5 %
    Mallorca, Ibiza: Grunderwerbssteuersatz 8-11% je nach Wert der Immobilie.
    Torrox, Salobreña, Marbella, Andalusien: Grunderwerbsteuersatz: 8-10%
    Lloret de Mar, Reus, Montroig, Costa Brava, Barcelona: Grunderwerbssteuersatz: bis 11%. Der Steuersatz bemisst sich nach dem Verkehrswert. Senden Sie uns Ihren letzten Grundsteuerzahlbeleg und wir berechnen den steuerlichen Verkehrswert.

  2. Vermeiden Sie eine Schenkung an Ihre Kinder, da bei Immobilien in Spanien die spanische Schenkungssteuer Anwendung findet.

    Ausnahmen gelten für Steuerresidenten in Spanien, hier planen wir Ihre Immobilienschenkung steuergünstig.Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Änderungen im spanischen Steuerrecht.

  3. Um eine Steuerprüfung zu vermeiden, und entsprechende Vorkaufsrechte der Finanzbehörde zu vermeiden, sollte der Kaufwert nicht um mehr als 20% unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegen. Wir ermitteln für Sie den adäquaten Wert und vertreten Ihre Rechte vor der spanischen Steuerbehörde.

Für die gesamte Abwicklung, inklusive der staatlichen Steuern und unseren Gebühren haben Sie Unkosten von ca. 13 %.

Vor allem bei hohem Immobilienwert, und wenn Sie entschlossen sind, dass Ihr Erbe die spanische Ferienimmobilie weiter im Eigentum halten soll, empfehlen wir unseren Service der Vollabwicklung der Übertragung der Immobilie auf die Kinder.

gesamte rechtliche und steuerliche Abwicklung umfasst. Sie müssen zum Notartermin in Spanien nicht einmal anwesend sein. Darüberhinaus schließt sich eine dauerhafte Betreuung an, so dass Sie sorgenfrei Ihr Immobilieneigentum genießen können.

 

 

 


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Steuerrecht Spanien

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Fiskalvertreter Spanien – Steuerrepräsentant Spanien


Unsere deutsch und spanisch sprachige Kanzlei übernimmt für deutsche und spanische Unternehmer und Privatpersonen die Fiskalvertretung in Deutschland, Spanien, auf Teneriffa und den anderen Kanarischen Inseln. Angemerkt sei, dass die Kanarischen Inseln nicht zum europäischen Umsatzsteuergebiet gehören und damit umsatzsteuerlich wie ein Drittland behandelt werden.

Die Fiskalvertretung in Spanien ist für deutsche Unternehmer und Privatpersonen sehr wichtig, wenn sie in Deutschland ihren ständigen Aufenthalt und damit Steuersitz haben, jedoch in Spanien Immobilien oder andere Vermögensgüter halten.

Sehr häufig kommt es vor, dass die Fiskalvertretung in Spanien nicht vorgenommen wird und dadurch schwerwiegende Vermögensschäden entstehen, die bis zur Enteignung der Vermögensgüter in Spanien führen können.

Eine Vielzahl der Anfragen ersuchen eine Fiskalvertretung in Spanien, die nach gesetzlichen Vorschriften nicht verlangt wird. Wir bieten Ihnen einen Überblick, wann eine Fiskalvertretung in Spanien in Erwägung zu ziehen ist oder gar Verpflichtung darstellt.

 

Wann ist eine Fiskalvertretung in Spanine sinnvoll?

 

  1. Private Eigentümer einer Immobilie in Spanien benötigen einen Fiskalvertreter. Hat man keinen Vertreter, werden wichtige Zustellungen nicht entgegengenommen. Verwaltungsakte werden dann durch öffentliche Zustellung wirksam und ohne Kenntnis des Zustellungsempfängers rechtskräftig.
  2. Jede spanische Gesellschaft, auch sogenannte Vermögensgesellschaften, die nur eine Immobilie verwalten, sollte einen Geschäftsführer mit Steuerwohnsitz in Spanien haben.
  3. Unternehmer, die aus einen Drittland Waren in die europäische Union einführen, sollten in einem EU Land einen Steuerrepräsentanten haben.
  4. Europäische Unternehmer, die in Spanien Steuerschuldner der spanischen Umsatzsteuer, IVA, sind, müssen einen Fiskalvertreter in Spanien haben. Davon zu unterscheiden, ist die freiwillige Ernennung eines Steuerrepräsentanten in Spanien für das Rückforderungsverfahren von gezahlter spanischer Umsatzsteuer, IVA.
  5. Unternehmer, die in Spanien eine Betriebsstätte unterhalten, jedoch im übrigen nicht Steuerresident sind, haben die Pflicht, einen Steuerrepräsentanten zu benennen.
  6. Deutsche Unternehmer , die in Spanien keine Betriebsstätte unterhalten, aber bestimmte Dienstleistungen ausüben. Typisches Beispiel sind qualifizierte Bauarbeiten in Spanien, die von deutschen Ingenieuren angeleitet werden. Der Auftrag wurde von einer spanischen Firma erteilt. Dieser Tatbestand löst schon die Pflicht zur Fiskalvertreterbestellung aus. Hinzu kommt in diesen Fällen, dass ebenso gegenüber der spanischen Aufsichtsbehörde für Arbeitssicherheit ein Rechtsvertreter verlangt wird.
  7. Deutsche Erbengemeinschaften, die in Spanien Vermögen halten, müssen einen Fiskalvertreter benennen. Dies gilt ebenso für einzelne natürliche Personen, die Alleinerben in Spanien sind.
  8. In Grenzfällen kann erst nach Aufforderung durch die spanische Finanzbehörde ein Fiskalvertreter bestellt werden.

 

Fiskalvertretung unserer deutsch-spanischen Kanzlei ist professionell und in Händen von Rechtsanwälten, Abogados und Betriebswirte, die Ihre Interessen in Spanien und Deutschland kompetent und zuverlässig wahrnehmen.

 


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D. Luickhardt

D. Luickhardt

Rechtsanwalt, Abogado, spanischer Steuerberater

Steuerberatung, Firmengründung, Niedrigbesteuerung Kanarische Inseln, Due-Diligence, Investitionsmanagement

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Schadensersatz Flugverspätung

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Flugrecht international

Schadensersatz Verspätung Flug Spanien

 

 

Der Schadensersatz basiert auf einer Nichterfüllung eines Transportvertrages. Da es sich in der Regel um Verbraucher handelt, bedarf es hier einer verbraucherfreundlichen und übersichtlichen Regelung:

    1. Klar definierte Schadensersatzbeträge
    2. Einfaches Verfahren zur Geltendmachung

Beispiel

Das Flugzeug verlässt nicht den Flughafen, da der Pilot erkrankt ist und der Ersatzpilot nicht erscheint.

zu 1. Schadensersatz

    1. Rückzahlung des Preises für das Flugticket innerhalb von 7 Tagen
    2. Ersatz für das schnellste alternative Transportmittel
    3. Auslagen für Telefon, Hotel, Mietwagen etc
    4. Pauschaler Schadensersatz für Flüge innerhalb von der EU: 400,00 EUR
      • bis 1500 km: 250,00 EUR
      • 1500-3500 km: 400,00 EUR
      • ab 3500 km: 600,00 EUR

 

Die Entschädigung kann auf 50% gekürzt werden, wenn nicht mehr als 4 Stunden Verspätung bei Erreichen des Zielortes eingetreten ist und die Airline Ihnen eine Ersatzbeförderung angeboten hat.
Darüberhinaus kann ein individueller Schaden nachgewiesen und eingefordert werden.

 

TIPP

 

Alle Beweise sind aufzubewahren (Rechnungen etc)

zu 2. Verfahren

Die Entschädigung ist bei der Flugsicherung (AESA) zu beantragen und wenn diese abgelehnt wird, ist gerichtlich vorzugehen.

 


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