Madrid - Barcelona - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Berlin - Hannover - TettnangSelbst Bauen in Spanien? Allgemeines Bauvertragstypen Beteiligte bei der Ausführung eines Bauprojektes Baugenehmigung Wesentliche Vertragsklauseln im Bauvertrag Allgemeines Im folgenden wird das Erstellen einer Immobilie in Spanien und die verschiedenen Bauvertragsvarianten mit den verschiedenen Beteiligten dargestellt, so dass Sie entscheiden können, ob Sie sich zutrauen, Bauherr zu werden,...
Steuern beim Verkauf einer Immobilie in Spanien
Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
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Steuern beim Verkauf einer Immobilie in Spanien
Der Wertzuwachs ist auf der staatlichen Ebene und der gemeindlichen Ebene zu versteuern.
Staatliche Steuer
Auf der staatlichen Ebene beträgt der Steuersatz 19%, angewendet auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis (Nichtresidente, EU Bürger).
Steuerpflicht beim Verkauf – Problematikbehandlung durch das neue Doppelbesteuerungsabkommen
Bei Unterschrift des notariellen Kaufvertrages werden 3% des Kaufpreises als Steuervorauszahlung vom Käufer abgezogen und der Käufer muss diesen Steuerzahlbetrag innerhalb von 30 Tagen bei der spanischen Finanzbehörde einzahlen.
Als Immobilienverkäufer sind sie verpflichtet, innerhalb von 4 Monaten nach dem notariellen Verkaufstermin, die Gewinnsteuererklärung abzugeben.
Service:
Wir berechnen Ihre Wertzuwachssteuer und beraten Sie, so dass Sie rechtmässig Steuern sparen.
Gemeindliche Steuer
Auf der Gemeindeebene ist der Wertzuwachs ebenso zu versteuern.
Die Gemeindliche Wertzuwachssteuer – Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos Urbanos wird umgangsprachlich als plusvalía municipal bezeichnet.
Sie ist von Gesetzes wegen vom Verkäufer zu tragen. In Kaufvertragsurkunden wird sie oftmals auf den Käufer abgewälzt. Im letzteren Falle ist ein Rechtsanwalt zu konsultieren. Der Zahlungspflichtige hat den Kauf der Gemeinde mitzuteilen.
Diese setzt die Steuer von Amts wegen fest. Die Berechnung der Steuer ist von gemeindlichen Hebesätzen abhängig. Ausserdem ist die Besteuerungshöhe von der Dauer der Eigentümerzeit abhängig.
Sollten Sie wiederholt Immobilien einkaufen und wieder verkaufen, dann empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch unsere Rechtsanwälte zum Thema Vermögensgesellschaft, S.L., auch sociedad patrimonial genannt. Diese hilft Ihnen erheblich, Steuern zu sparen.
Ihre Steuerpflichten in Ihrem Heimatland, in dem Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden hier nicht erläutert. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich Einnahmen in Spanien zumindest anzugeben sind, da die Progression in der Einkommensteuer Ihres Heimatlandes damit erhöht wird.
Nutzen Sie als Käufer oder auch Verkäufer unser zuverlässiges Immobilienservicepaket, welches die gesamte rechtliche und steuerliche Abwicklung umfasst. Sie müssen zum Notartermin in Spanien nicht einmal anwesend sein. Darüberhinaus schließt sich eine dauerhafte Betreuung an, so dass Sie sorgenfrei Ihr Immobilieneigentum genießen können.
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