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Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Servicepaket „Immobilienkauf“

 

Der Paketservice wird nach der offiziellen Gebührenordnung der Rechtsanwälte abgerechnet, so dass Sie stets die Angemessenheit überprüfen können. Eine Honorarvereinbarung ist möglich.

 

  • Abklärung der Verfügungsberechtigung des Verkäufers
  • Grundbuchabfrage -> Grundbuchauszug bestellen
  • Kaufvertragsgestaltung als Entwurf für die notarielle Urkunde, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation. Hierbei werden erbrechtliche, familienrechtliche und steuerrechtliche Klauseln zu Ihren Gunsten formuliert. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob es für Sie günstig ist, eine Immobilie mit einer spanischen GmbH (S.L.) zu erwerben.
  • Vereinbarung eines Notartermins bei einem mir bekannten, zuverlässigen Notar oder Ihrem Wunschnotar.
  • Absicherung der Kaufpreiszahlung, Erfüllung der steuerlichen Zurückbehaltungspflicht beim Kauf von einem Nichtresidenten.
  • Abklärung der bau- und bodenrechtlichen Situation, wenn Sie beabsichtigen, eine besondere Aktivität auszuüben, oder weitere Ausbauten planen. (Dies verlangt eine gewisse Bearbeitungszeit, da die spanischen Behörden meist überlastet sind).
  • Kaufabwicklung: Eintragung Ihrer Person als Eigentümer ins Grundbuch, so dass Sie voll und ganz rechtlich geschützt sind. Bezahlung der Notarkosten, Grunderwerbssteuer und der sonstigen Steuern.

 

 

Kostenplanung Immobilienkauf Spanien 2024

Sonstige Serviceleistungen unserer Rechtsanwaltskanzlei

 

  1. Beantragung einer Identifikationsnummer für Ausländer (N.I.E.)
  2. Übersetzungen von Dokumenten; Übersetzerservice bei vorvertraglichen Verhandlungen und beim Notartermin
  3. Jährliche Steuererklärung und sonstige Erledigungen vor spanischen Behörden
  4. Ummeldung der gemeindlichen Dienste wie Strom, Wasser, Abfallgebühren, Grundsteuer sowie Telefon und Elektrizität
  5. Steuererklärung und Begleichung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los terrenos de naturaleza urbana)
  6. Ist die Immobilie nicht bereits im Grundbuch eingetragen, ist ein aufwendiges, katastrales als auch grundbuchrechtliches Verfahren durchzuführen.

 


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