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Immobilienumschreibung auf die Kinder in Spanien
Immobilienumschreibung auf die Kinder statt Erbschaft in Spanien, gehört zu den wichtigsten Maßnahmen, die hohe Erbschaftssteuer in Spanien zu umgehen.
Beachten Sie die regionalen Besonderheiten auf Gran Canaria, Teneriffa, Costa Brava, Barcelona (Katalonien) und die besondere Gesetzgebung auf den Balearischen Inseln (Mallorca, Ibiza) Wir beraten Sie zu den regionalen Besonderheiten in Spanien.
Wichtig:
Die Erbschaftssteuer in Spanien berechnet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie im Zeitpunkt des Todesfalles.
Wir berechnen den steuerlichen Verkehrswert, aufgrund des letzten Katasterwertes Ihrer Immobilie in Spanien, und vertreten Sie vor der spanischen Steuerbehörde.
Hier sehen Sie die aktuelle Erbschaftssteuertabelle unserer deutsch-spanischen Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei:
Erbschaftssteuertabelle Spanien
Man sollte deshalb schon zu Lebzeiten den Nachlass planen oder die Immobilie an die Kinder übertragen.
Achtung:
Die Übertragung an Kinder sollte nicht im Wege der Schenkung erfolgen, da die Schenkungssteuer noch zu einer grösseren Belastung führt.
Es bleibt der Verkauf an die Kinder, hierzu folgende Hinweise, die unseren Service der Vollabwicklung vor Notar, Grundbuchamt und Steuerbehörde nicht ersetzen können.
- Die Grunderwerbssteuer ist stets billiger als die Erbschaftssteuer
Gran Canaria, Teneriffa: Grunderwerbssteuersatz 6,5 %
Mallorca, Ibiza: Grunderwerbssteuersatz 8-11% je nach Wert der Immobilie.
Torrox, Salobreña, Marbella, Andalusien: Grunderwerbsteuersatz: 8-10%
Lloret de Mar, Reus, Montroig, Costa Brava, Barcelona: Grunderwerbssteuersatz: bis 11%. Der Steuersatz bemisst sich nach dem Verkehrswert. Senden Sie uns Ihren letzten Grundsteuerzahlbeleg und wir berechnen den steuerlichen Verkehrswert. - Vermeiden Sie eine Schenkung an Ihre Kinder, da bei Immobilien in Spanien die spanische Schenkungssteuer Anwendung findet.
Ausnahmen gelten für Steuerresidenten in Spanien, hier planen wir Ihre Immobilienschenkung steuergünstig.Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Änderungen im spanischen Steuerrecht.
- Um eine Steuerprüfung zu vermeiden, und entsprechende Vorkaufsrechte der Finanzbehörde zu vermeiden, sollte der Kaufwert nicht um mehr als 20% unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegen. Wir ermitteln für Sie den adäquaten Wert und vertreten Ihre Rechte vor der spanischen Steuerbehörde.
Für die gesamte Abwicklung, inklusive der staatlichen Steuern und unseren Gebühren haben Sie Unkosten von ca. 13 %.
Vor allem bei hohem Immobilienwert, und wenn Sie entschlossen sind, dass Ihr Erbe die spanische Ferienimmobilie weiter im Eigentum halten soll, empfehlen wir unseren Service der Vollabwicklung der Übertragung der Immobilie auf die Kinder.
gesamte rechtliche und steuerliche Abwicklung umfasst. Sie müssen zum Notartermin in Spanien nicht einmal anwesend sein. Darüberhinaus schließt sich eine dauerhafte Betreuung an, so dass Sie sorgenfrei Ihr Immobilieneigentum genießen können.
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