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Zugewinngemeinschaft und Immobilienkauf in Spanien
In unserer täglichen Praxis im deutsch-spanischen Rechtsverkehr kommt es häufig vor, dass deutsche Ehepaare eine Immobilie in Spanien erwerben.
Da die Ehe in Deutschland geschlossen wurde, regelt im Normalfall die sogenannte Zugewinngemeinschaft den Güterstand. Dem spanischen, beurkundenden Notar fehlt die Kenntnis des deutschen Rechts im Bezug auf das Rechtsinstitut der Zugewinngemeinschaft. Deshalb befinden sich in spanischen Kaufurkunden für Immobilien häufig Begriffe wie:
sociedad conyugal
sociedad ganancial
comunidad de bienes
Diese Begriffe beschreiben in keinem Fall die Zugewinngemeinschaft, sondern ganz im Gegenteil, eine Vermögensverschmelzung.
Dies kann sehr unangenehme und kostenaufwendige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, wenn dann Scheidung oder eine Auflösung des Güterstands durchzuführen ist.
Denn schließlich ist eine der Grundprinzipien der deutschen Zugewinngemeinschaft die strikte Vermögenstrennung, die lediglich einen schuldrechtlichen Zugewinnausgleich kennt.
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