Keine Ergebnisse gefunden
Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden.
Madrid - Barcelona - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Berlin - Hannover - Tettnang
Der Schadensersatz basiert auf einer Nichterfüllung eines Transportvertrages. Da es sich in der Regel um Verbraucher handelt, bedarf es hier einer verbraucherfreundlichen und übersichtlichen Regelung:
Das Flugzeug verlässt nicht den Flughafen, da der Pilot erkrankt ist und der Ersatzpilot nicht erscheint.
zu 1. Schadensersatz
Die Entschädigung kann auf 50% gekürzt werden, wenn nicht mehr als 4 Stunden Verspätung bei Erreichen des Zielortes eingetreten ist und die Airline Ihnen eine Ersatzbeförderung angeboten hat.
Darüberhinaus kann ein individueller Schaden nachgewiesen und eingefordert werden.
Alle Beweise sind aufzubewahren (Rechnungen etc)
zu 2. Verfahren
Die Entschädigung ist bei der Flugsicherung (AESA) zu beantragen und wenn diese abgelehnt wird, ist gerichtlich vorzugehen.
0049 7542 937 982
0034 922 788 881
0034 922 789 358
info@legalium.com
Madrid - Barcelona - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Berlin - Hannover - Tettnang
Ausgleichzahlung bei Flugstörungen auf Anschlussflügen – EuGH Urteil vom 31.05.2018
Schadensersatz bei verspätetem Flug in Spanien
Unser Service:
Wir sind deutsch-spanische Rechtsanwälte für europäisches Flugrecht zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Flugzeugunfällen, Verspätungen im Verkehrsflugbereich und verwaltungsrechtlichen Bussgeldverfahren.
Der bekannteste sind die Fluggastrechte, da die Fluggäste bei Nichtbeförderung, Annulierung des Fluges und bei wesentlichen Verspätungen Entschädigungsansprüche haben. Dem Grunde nach handelt es sich um pauschalisierte Schadensersatzansprüche aus dem zivilrechtlichen Beförderungsvertrag.Bsp: Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden auf einer Flugstrecke von bis zu 1.500 km haben Sie einen Entschädigungsanspruch von 250 EUR. Es gilt die Verordnung der EU 261/2004.
Umfassender sind Luftrechte, welche den nationalen und internationalen Flugverkehr regulieren und regelmässig bei Unfällen mit Verkehrsflugzeuge neben den einschlägigen Haftungsregeln aus dem Zivil- und Produkthaftungsrecht zur Anwendung kommen.
Jedes Flugzeug hat eine Zulassung der Flugtauglichkeit: Certificate of Airworthiness = Lufttüchtigkeitszeugnis.Beispiel: Jede nicht vorschriftsmässige Reparatur oder Veränderung des Flugzeugs führt zum Erlöschen dieser Bescheinigung.
Jedes Flugzeug im internationalen Flugverkehr muss an Bord haben: Lufttüchtigkeitszeugnis (certificate of airworthiness), Registrierungszeugnis (certificate of registration), Fluglizenz der Besatzung aus dem Zulassungslandes des Flugzeuges, Funklizenz, interception procedures.
Die Normenhierarchie im internationalen Luftverkehr.ICAO = International Civil Aviation Organisation richtet sich nach dem Abkommen vom 7.12.1944 Chicago über den zivilen Luftverkehr. Die Organisation ist der UNO angegliedert.Das Abkommen sind vertragliche Absichtserklärungen, die jeder Vertragsstaat in nationale Normen umsetzt, sogenannte „standards“.
Sollte ein Mitgliedsstaat die Standards nicht einhalten können, entwirft er einen Katalog von Abweichungen, AIP = Aeronautical Information Publication. Jeder Staat erlässt aktuelle Bekanntmachungen in sogenannten Notices to Airmen (NOTAMs).
In dem Abkommen sind verschiedene Zustimmungen pauschal erteilt, sogenannte Freedoms und zu beachten ist, dass das Verkehrsflugzeug stets die Gesetze des Registrierungslandes und des Überfluglandes zu beachten hat.
Vertragsstaaten dürfen keine Zollgebühren für Ersatzteile und Treibstoff verlangen.
In Europa wird das Abkommen von Chicago in der JAA umgesetzt. (Joint Aviation Authority). Die Regelungen werden als JARs bezeichnet und diese werden für den einzelnen Vertragsstaat erst bindend, wenn er diese in nationales Recht umsetzt. Der Flugverkehr in Europa wird durch die „Eurocontrol“ kontrolliert.
Wichtig zu wissen ist, dass die sogenannten „freedoms“ nicht für programmierte Verkehrsflüge gelten, hier gelten die Bestimmungen der IATA.
0049 7542 937 982
0034 922 788 881
0034 922 789 358
info@legalium.com
Madrid - Barcelona - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Berlin - Hannover - Tettnang
Der Paketservice wird nach der offiziellen Gebührenordnung der Rechtsanwälte abgerechnet, so dass Sie stets die Angemessenheit überprüfen können. Eine Honorarvereinbarung ist möglich.
0049 7542 937 982
0034 922 788 881
0034 922 789 358
info@legalium.com
Madrid - Barcelona - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Berlin - Hannover - Tettnang
Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden.
0049 7542 937 982
0034 922 788 881
0034 922 789 358
info@legalium.com
Neueste Kommentare