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Internationales Flugrecht
Ausgleichzahlung bei Flugstörungen auf Anschlussflügen – EuGH Urteil vom 31.05.2018
Schadensersatz bei verspätetem Flug in Spanien
Unser Service:
Wir sind deutsch-spanische Rechtsanwälte für europäisches Flugrecht zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Flugzeugunfällen, Verspätungen im Verkehrsflugbereich und verwaltungsrechtlichen Bussgeldverfahren.
Das Flugrecht oder auch Luftrecht hat verschiende Bereiche.
1.
Der bekannteste sind die Fluggastrechte, da die Fluggäste bei Nichtbeförderung, Annulierung des Fluges und bei wesentlichen Verspätungen Entschädigungsansprüche haben. Dem Grunde nach handelt es sich um pauschalisierte Schadensersatzansprüche aus dem zivilrechtlichen Beförderungsvertrag.Bsp: Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden auf einer Flugstrecke von bis zu 1.500 km haben Sie einen Entschädigungsanspruch von 250 EUR. Es gilt die Verordnung der EU 261/2004.
2.
Umfassender sind Luftrechte, welche den nationalen und internationalen Flugverkehr regulieren und regelmässig bei Unfällen mit Verkehrsflugzeuge neben den einschlägigen Haftungsregeln aus dem Zivil- und Produkthaftungsrecht zur Anwendung kommen.
3.
Jedes Flugzeug hat eine Zulassung der Flugtauglichkeit: Certificate of Airworthiness = Lufttüchtigkeitszeugnis.Beispiel: Jede nicht vorschriftsmässige Reparatur oder Veränderung des Flugzeugs führt zum Erlöschen dieser Bescheinigung.
4.
Jedes Flugzeug im internationalen Flugverkehr muss an Bord haben: Lufttüchtigkeitszeugnis (certificate of airworthiness), Registrierungszeugnis (certificate of registration), Fluglizenz der Besatzung aus dem Zulassungslandes des Flugzeuges, Funklizenz, interception procedures.
5.
Die Normenhierarchie im internationalen Luftverkehr.ICAO = International Civil Aviation Organisation richtet sich nach dem Abkommen vom 7.12.1944 Chicago über den zivilen Luftverkehr. Die Organisation ist der UNO angegliedert.Das Abkommen sind vertragliche Absichtserklärungen, die jeder Vertragsstaat in nationale Normen umsetzt, sogenannte „standards“.
Sollte ein Mitgliedsstaat die Standards nicht einhalten können, entwirft er einen Katalog von Abweichungen, AIP = Aeronautical Information Publication. Jeder Staat erlässt aktuelle Bekanntmachungen in sogenannten Notices to Airmen (NOTAMs).
In dem Abkommen sind verschiedene Zustimmungen pauschal erteilt, sogenannte Freedoms und zu beachten ist, dass das Verkehrsflugzeug stets die Gesetze des Registrierungslandes und des Überfluglandes zu beachten hat.
-
- 1° freedom: Jedes Verkehrsflugzeug eines anderen Staates kann über das Territorium des anderen Staates fliegen.
- 2° freedom: Ebenso ist die Landung erlaubt (zur Treibstoffaufnahme etc).
- 3° freedom: Passagiere und Transportgut kann abgeladen werden.
- 4° freedom: Aufnahme von Passagieren und Transportgut.
- 5° freedom: Beförderung von Passagieren und Transportgut zwischen den Staaten.
Vertragsstaaten dürfen keine Zollgebühren für Ersatzteile und Treibstoff verlangen.
In Europa wird das Abkommen von Chicago in der JAA umgesetzt. (Joint Aviation Authority). Die Regelungen werden als JARs bezeichnet und diese werden für den einzelnen Vertragsstaat erst bindend, wenn er diese in nationales Recht umsetzt. Der Flugverkehr in Europa wird durch die „Eurocontrol“ kontrolliert.
Wichtig zu wissen ist, dass die sogenannten „freedoms“ nicht für programmierte Verkehrsflüge gelten, hier gelten die Bestimmungen der IATA.
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