Teilungversteigerung einer Immobilie in Spanien
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Teilungsversteigerung einer Immobilie in Spanien
Die Teilungsversteigerung gehört grundsätzlich zum Gebiet der Zwangsvollstreckung in Spanien.
Voraussetzung für die Teilungsversteigerung ist ein Titel, den man in der Regel durch eine Teilungsklage erhält. Mit der Teilungsklage wird das Recht des Miteigentümers einer Immobilie in Spanien, jederzeit frei über seinen Miteigentumsanteil verfügen zu können, durchgesetzt.
In der täglichen Praxis werden unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Abogados in Spanien häufig damit konfrontiert, dass eine Teilungsversteigerung einer Immobilie in Spanien durchgeführt werden muss.
Ausgangslage dieser Teilungsversteigerungen sind meist Erbfälle und Scheidungen in Spanien. Die Problematik beginnt meist schon sehr früh, nämlich beim Immobilienkauf in Spanien. Das spanische Immobilienrecht findet Anwendung.
Ebenso wichtig wie das Immobilienrecht in Spanien ist, dass das Güterrecht der Käuferpartei in der notariellen, spanischen Kaufvertragsurkunde aufgenommen wird.
Da spanische Notare in der Regel das deutsche Güterrecht nicht kennen, entstehen Kaufvertragsurkunden, in denen der gesetzliche, deutsche Güterstand der Zugewinngemeinschaft als sogenannte Gütergemeinschaft, auf spanisch, als comunidad de bienes, bezeichnet wird. Die Miteigentumshälften werden nicht bezeichnet. Kommt es eines Tages zur Scheidung, beginnt der Streit um die Eigentumsanteile an dieser spanischen Immobilie. Das spanische Immobilienrecht findet Anwendung und verzögert Ihre schnelle Scheidung in Deutschland. Das spanische Gericht wird angerufen, und muss über die Auslegung des spanischen Immobilienkaufvertrages urteilen. Meist entstehen dadurch kostspielige Prozesse in Spanien.
Deshalb empfehlen wir Ihnen:
- Spanische Immobilienkaufverträge müssen von einem sachkundigen Rechtsanwalt vorbereitet werden. Der Honorar für die Ausarbeitung eines spanischen Immobilienkaufvertrages beträgt 300,00 EUR. Dieser Kaufvertrag erspart Ihnen später einen Rechtsstreit, der beispielsweise Anwaltshonorare von 20.000,00 EUR auslöst, bei einem Immobilienwert von nur 500.000,00 EUR
- Güterrecht muss national bestimmt und klar definiert werden. Spanische Übersetzungen werden von uns auf die Einhaltung der juristischen Begrifflichkeit überprüft und verbessert.
- Spanisches Immobilienrecht findet bei jedem Immobilienkauf in Spanien Anwendung. Deshalb sind die Miteigentumsanteile klar und deutlich zu beziffern.
- Erstellung eines spanischen oder deutschen Testaments. Dies gehört in die Hand unserer Rechtsanwälte, die deutsches und spanisches Erbrecht beherrschen. Jedoch ist gleich vorwegzunehmen, dass das Erbrecht in Spanien in der Regel nicht für den deutschen Staatsbürger gilt. Dagegen findet die spanische Erbschaftssteuer sehr wohl Anwendung.
- Unsere Testamente in Spanien als auch unsere spanischen Immobilienkaufverträge vermeiden Teilungsversteigerungen.
Nutzen Sie unser Angebot, und ersparen Sie Ihren Kindern Teilungsversteigerungen in Spanien, die nur aufgrund eines mangelhaften Testaments in Spanien erstellt, entstehen.
Unser Service
Unser breites Kanzleispektrum bietet Ihnen das spanische Immobilienrecht, spanisches und deutsches Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht und spanisches als auch deutsches Scheidungsrecht aus einer Hand. Nutzen Sie unser fächerübergreifendes Wissen, denn damit ersparen Sie sich Rechtsstreit und unfreiwillige Vermögensverluste. Sie werden in allen unseren Kanzleien in Deutschland und Spanien von unseren deutschsprachigen Muttersprachlern beraten und betreut.
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