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Scheidung und Vermögensteilung

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Scheidung und Vermögensteilung – Teilungsklage

 

In jedem Scheidungsverfahren wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt.

 

Beispiel:

 

Die Ehegatten haben ein Apartment in Spanien auf beider Namen gekauft.

In der Kaufurkunde der Immobilie steht, „se compra por mitades indivisas“.

In rechtlicher Hinsicht besteht Miteigentum, da der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft das getrennte Privatvermögen eines jeden Ehegatten zulässt.

Die ehemaligen Ehegatten stellen sich die Frage, wie sie die letzte Verbindung, das Apartment in Spanien, aufteilen:

 

 

1.

Verkauf der Immobilie an Dritte

 

Unser Service:

 

Wir wickeln für Sie den Verkauf der Immobilie bei Notar und Grundbuch ab, und vertreten Sie vor der Steuerbehörde.

 

Steuertipp:

 

Die Wertdifferenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis sollte marktgerecht, aber auf der anderen Seite möglichst gering gehalten werden, da die Differenz einer Besteuerung von 20% unterliegt, wenngleich beim Notar nur 3% als Steuervorauszahlung vom Käufer einbehalten werden.

 

2.

Verkauf der Miteigentumshälfte an den Ex Ehegatten

 

Damit wird ein Ex Ehegatte Volleigentümer der Immobilie.

 

Unser Service:

 

Sie sollten unsere Steuerberatung in Anspruch nehmen, da bei einer fehlerhaften Gestaltung, statt 1% Dokumentensteuer, 6,5 – 10% Grunderwerbssteuer vom Verkehrswert der Miteigentumshälfte gezahlt werden muss.

 

3.

Teilungsklage:

 

Streit unter den Ex Ehegatten über die Nutzung und Vermögensteilung der Immobilie.

Sie sind sich nicht einig, ob die Immobilie an Dritte verkauft werden soll oder ein Ehegatte das Volleigentum übernimmt.

In dieser Situation reichen wir für Sie die Teilungsklage in Spanien ein.

Der Gerichtsort ist dort, wo die Immobilie ihren Standort hat.

Während der Teilungsklage, hat jeder Miteigentümer noch die Möglichkeit das Verfahren zu beenden, indem er einen Käufer findet oder selbst erwirbt.

Nach der Teilungsklage folgt die Versteigerung der Immobilie, und die Miteigentümer teilen den Erlös.


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Zugewinngemeinschaft und Immobilienkauf

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Zugewinngemeinschaft und Immobilienkauf in Spanien

 

In unserer täglichen Praxis im deutsch-spanischen Rechtsverkehr kommt es häufig vor, dass deutsche Ehepaare eine Immobilie in Spanien erwerben.

Da die Ehe in Deutschland geschlossen wurde, regelt im Normalfall die sogenannte Zugewinngemeinschaft den Güterstand. Dem spanischen, beurkundenden Notar fehlt die Kenntnis des deutschen Rechts im Bezug auf das Rechtsinstitut der Zugewinngemeinschaft. Deshalb befinden sich in spanischen Kaufurkunden für Immobilien häufig Begriffe wie:

 

sociedad conyugal

sociedad ganancial

comunidad de bienes

Diese Begriffe beschreiben in keinem Fall die Zugewinngemeinschaft, sondern ganz im Gegenteil, eine Vermögensverschmelzung.

Dies kann sehr unangenehme und kostenaufwendige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, wenn dann Scheidung oder eine Auflösung des Güterstands durchzuführen ist.

Denn schließlich ist eine der Grundprinzipien der deutschen Zugewinngemeinschaft die strikte Vermögenstrennung, die lediglich einen schuldrechtlichen Zugewinnausgleich kennt.

Deshalb empfehlen wir Ihnen unseren

SERVICE – Servicepaket Immobilienkauf

 

Wir bereiten den Kaufvertrag vor und wickeln den gesamten Immobilienkauf ab, so das Sie mit der rechtlichen Sicherheit Ihr Eigentum erwerben. Sollten Sie schon in der Phase der Trennung oder kurz vor der Scheidung stehen, werden wir das gesamte Verfahren für Sie durchführen und durch unsere Erfahrung erfolgreich und kostengünstig für Ihre Rechte eintreten.


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