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Steuerprüfung Finanzamt Spanien

Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Steuerprüfung spanische SL vor dem spanischen Finanzamt

 

Wir vertreten Sie in Steuerprüfungsverfahren vor der spanischen Finanzbehörde in ganz Spanien.

Als Rechtsanwälte und Steuerberater vertreten wir Sie ebenso bei den spanischen Finanzgerichten (TEAC) als auch der anschliessenden Verwaltungsgerichtsbarkeit bis zur obersten Instanz, sollte das Steuerprüfungsverfahren nicht mit einer Übereinkunft abgeschlossen werden können.

Folgender Abschluss der Steuerprüfung ist möglich, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Sie sich nicht ohne unsere professionelle Begleitung und Beratung einer Steuerprüfung stellen sollten:

  1. Abschluss ohne Übereinkunft (acta de disconformidad)

    Hier ist die spanische SL (sociedad de responsabilidad limitada), vertreten durch den Geschäftsführer oder durch unseren Steueranwalt nicht mit den vorgetragenen Tatsachen und der Steuerveranlagungsbescheid (propuesta de liquidacion provisional) einverstanden.

    Der Rechtsweg zum regionalen Finanzgericht ist zu beschreiten.

  2. Abschluss mit einer Übereinkunft (acta de conformidad)

    Die spanische SL (Steuerpflichtige) ist mit dem Ermittlungsresultat der spanischen Finanzbehörde einverstanden.

    Sollte ein Bussgeld verhängt werden, kann bis zu 55% Herabsetzung des Bussgeldes erreicht werden.

    Die Tatsachengrundlagen sind gerichtlich nur noch beschränkt anfechtbar.

  3. Abschluss mit einer einvernehmlichen Übereinkunft (acta con acuerdo)

    Hier werden alle Tatsachen und rechtlichen Interpretationen unstreitig gestellt.

Die Prüfung der Besteuerungsgrundlage kann eine Einzelfirma genauso wie die spanische SL oder die spanische SA als Kapitalgesellschaften treffen.

Die Prüfungen von Rückstellungen, insbesondere der RIC (Reserva de Inversiones en Canarias) auf Gran Canaria und Teneriffa bei der spanischen SL, ist einer unserer Schwerpunkte, da die Prüfungsdichte sehr gross ist.

Bei der RIC werden die vorgeschriebene 4 Jahresfrist für die Investition meist nicht eingehalten, insbesondere weil es der spanischen SL an der notwendigen Liquidität fehlt.

Als wichtige Verteidigungsmechanismen im spanischen Steuerverfahren, ist die Verjährung von den spanischen Steuerpflichten und die Verwirkung von Bussgeldtatbeständen im spanischen Steuerrecht von nur 6 Monaten zu beachten.

Bei der Veräusserung von spanischem Immobilien ist die Wertdifferenz mit 20% versteuern.

Sollten Sie als Nichtsteuerresident einen Rückerstattungsantrag der zurückbehaltenen 3% stellen, tritt die Steuerbehörde meist in eine beschränkte Steuerprüfung ein, insbesondere, wenn Baukosten für die Bebauung als erhöhte Erwerbskosten steuermindernd geltend gemacht werden.

Wir vertreten Sie bei der Steuerprüfung, insbesondere in Bezug auf die komplizierte Regelung, welche Kosten absetzbar sind.

Desweiteren stehen wir Ihnen bei Umsatzsteuerprüfungen und beschränkten Steuerprüfungen zur Verfügung, wobei Sie uns bei Zustellung der Prüfungsanordnung sofort einschalten sollten, da Fristen für die Erweiterung der Steuerprüfung auf andere Sachverhalte und Geschäftsjahre auslaufen, wenn der Antrag nicht fristgemäss gestellt wurde.

Sollten Bussgelder wegen Steuervergehen oder gar Steuerhinterziehung im Raum stehen, sollten Sie nicht zögern, sich mit uns in Kontakt zu setzen. Auch bei Steuerstraftaten mit drohender Gefängnisstrafe ist dringend unser Service zu empfehlen.

Bedenken Sie, dass die Haftungsbeschränkung der spanischen SL nicht vor der unbeschränkten persönlichen Haftung des Geschäftsführers (administradors) schützen.


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Testament Spanien

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Testament Spanien

 

wir gestalten Ihr Testament in Spanien auf deutsch und spanisch

 

Nutzen Sie unseren zweisprachigen Service zur Erstellung Ihres Testaments in Spanien, welches gemäß der europäischen Erbrechtsverordnung jetzt nicht nur in Spanien gilt, sondern auch in Deutschland. Sie können somit preisgünstig Ihren gesamten Nachlass dank unserem Kompetenzwissen regeln.

 

Besuchen Sie unsere Kanzlei, spezialisiert auf deutsches Erbrecht, spanisches Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und deutsche Testamente in Spanien:

Teneriffa Süd – Los Cristianos
Gran Canaria – Maspalomas, Sonnenland
Fuerteventura – La Oliva
Mallorca – Llucmajor
Madrid – Calle Marqués de Urquijo

Es wird sicher gestellt, dass Ihre spanische Immobilie an die Personen übergeht, die von Ihnen vorgesehen sind, ohne dass Abkömmlinge mit Pflichtteilsansprüchen den Verkauf erzwingen können.

Sinn und Zweck des Testaments in Spanien ist es, dass das spanische Immobilieneigentum nicht nach spanischem Recht vererbt wird, sondern nach deutschem Recht, wenn der Immobilieneigentümer deutscher Staatsbürger ist oder respektive nach schweizer oder österreichischem Erbrecht.

 

Beachten Sie bei der Erstellung des spanischen Testaments in Spanien

 

  • es sollte notariell beurkundet werden
  • es sollte zweisprachig auf deutsch und spanisch verfasst werden
  • das spanische Testament muss ausdrücklich die Rechtswahl, deutsches Recht, vorsehen
  • das Testament in Spanien sollte mit dem deutschen Testament in Deutschland mi Einklang als Ergänzung stehen und deshalb als Vermächtnis ausgestaltet sein
  • das Testament in Spanien befreit keinesfalls von der Erbschaftssteuerpflicht in Spanien
  • das Testament in Spanien sollte auf das spanische Territorium begrenzt sein, wobei in Einzelfällen nach einer Testamentsberatung durch unsere Kanzlei auch ein weltweit gültiges Testament gestaltet werden kann

Vorteile eines deutschen Testaments in Spanien

 

  • das Testament in Spanien ersetzt einen Erbschein in Spanien; damit sparen Sie sich erhebliche Erbscheinsgebühren in Deutschland
  • beschleunigt die Umschreibung von spanischen Immobilien auf die Erben
  • verhindert einen Missbrauch durch elektronische Hinterlegung und Verwahrung beim spanischen Justizministerium

 

Deutsches Testament in Spanien – weiterlesen

 

 

TIPP:

Das Testament sollte von dem deutschen und spanischen Rechtsanwalt, Steuerberater in Spanien, D.Luickhardt nach einer Beratung gestaltet werden, da profundes Wissen mi deutschen und spanischen Erbrecht erforderlich sind.

Beispielsweise ist stets die Pflichtteilslast gegenüber Kindern des Verstorbenen dem Begünstigten durch Vermächtnis zu nehmen, und hierfür ist eine ausdrückliche Formulierung mi Testament erforderlich.

Nutzen Sie unser Servicepaket in Steuer und Erbrecht in Spanien, Nachlassplanung, Erbschaftssteueroptimierung, langjährige steuerliche Betreuung in Spanien und Testamentsgestaltung nach deutschem und spanischem Recht.

 

 

Weitere Informationen zum spanischen und deutschen Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht


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D. Luickhardt

D. Luickhardt

Rechtsanwalt, Abogado, spanischer Steuerberater

Erbschaftsabwicklung Spanien, Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht

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