Scheidung und Vermögensteilung
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Scheidung und Vermögensteilung – Teilungsklage
In jedem Scheidungsverfahren wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt.
Beispiel:
Die Ehegatten haben ein Apartment in Spanien auf beider Namen gekauft.
In der Kaufurkunde der Immobilie steht, „se compra por mitades indivisas“.
In rechtlicher Hinsicht besteht Miteigentum, da der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft das getrennte Privatvermögen eines jeden Ehegatten zulässt.
Die ehemaligen Ehegatten stellen sich die Frage, wie sie die letzte Verbindung, das Apartment in Spanien, aufteilen:
1.
Verkauf der Immobilie an Dritte
Unser Service:
Wir wickeln für Sie den Verkauf der Immobilie bei Notar und Grundbuch ab, und vertreten Sie vor der Steuerbehörde.
Steuertipp:
Die Wertdifferenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis sollte marktgerecht, aber auf der anderen Seite möglichst gering gehalten werden, da die Differenz einer Besteuerung von 20% unterliegt, wenngleich beim Notar nur 3% als Steuervorauszahlung vom Käufer einbehalten werden.
2.
Verkauf der Miteigentumshälfte an den Ex Ehegatten
Damit wird ein Ex Ehegatte Volleigentümer der Immobilie.
Unser Service:
Sie sollten unsere Steuerberatung in Anspruch nehmen, da bei einer fehlerhaften Gestaltung, statt 1% Dokumentensteuer, 6,5 – 10% Grunderwerbssteuer vom Verkehrswert der Miteigentumshälfte gezahlt werden muss.
3.
Teilungsklage:
Streit unter den Ex Ehegatten über die Nutzung und Vermögensteilung der Immobilie.
Sie sind sich nicht einig, ob die Immobilie an Dritte verkauft werden soll oder ein Ehegatte das Volleigentum übernimmt.
In dieser Situation reichen wir für Sie die Teilungsklage in Spanien ein.
Der Gerichtsort ist dort, wo die Immobilie ihren Standort hat.
Während der Teilungsklage, hat jeder Miteigentümer noch die Möglichkeit das Verfahren zu beenden, indem er einen Käufer findet oder selbst erwirbt.
Nach der Teilungsklage folgt die Versteigerung der Immobilie, und die Miteigentümer teilen den Erlös.
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