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Testament Spanien

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Testament Spanien

 

wir gestalten Ihr Testament in Spanien auf deutsch und spanisch

 

Nutzen Sie unseren zweisprachigen Service zur Erstellung Ihres Testaments in Spanien, welches gemäß der europäischen Erbrechtsverordnung jetzt nicht nur in Spanien gilt, sondern auch in Deutschland. Sie können somit preisgünstig Ihren gesamten Nachlass dank unserem Kompetenzwissen regeln.

 

Besuchen Sie unsere Kanzlei, spezialisiert auf deutsches Erbrecht, spanisches Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und deutsche Testamente in Spanien:

Teneriffa Süd – Los Cristianos
Gran Canaria – Maspalomas, Sonnenland
Fuerteventura – La Oliva
Mallorca – Llucmajor
Madrid – Calle Marqués de Urquijo

Es wird sicher gestellt, dass Ihre spanische Immobilie an die Personen übergeht, die von Ihnen vorgesehen sind, ohne dass Abkömmlinge mit Pflichtteilsansprüchen den Verkauf erzwingen können.

Sinn und Zweck des Testaments in Spanien ist es, dass das spanische Immobilieneigentum nicht nach spanischem Recht vererbt wird, sondern nach deutschem Recht, wenn der Immobilieneigentümer deutscher Staatsbürger ist oder respektive nach schweizer oder österreichischem Erbrecht.

 

Beachten Sie bei der Erstellung des spanischen Testaments in Spanien

 

  • es sollte notariell beurkundet werden
  • es sollte zweisprachig auf deutsch und spanisch verfasst werden
  • das spanische Testament muss ausdrücklich die Rechtswahl, deutsches Recht, vorsehen
  • das Testament in Spanien sollte mit dem deutschen Testament in Deutschland mi Einklang als Ergänzung stehen und deshalb als Vermächtnis ausgestaltet sein
  • das Testament in Spanien befreit keinesfalls von der Erbschaftssteuerpflicht in Spanien
  • das Testament in Spanien sollte auf das spanische Territorium begrenzt sein, wobei in Einzelfällen nach einer Testamentsberatung durch unsere Kanzlei auch ein weltweit gültiges Testament gestaltet werden kann

Vorteile eines deutschen Testaments in Spanien

 

  • das Testament in Spanien ersetzt einen Erbschein in Spanien; damit sparen Sie sich erhebliche Erbscheinsgebühren in Deutschland
  • beschleunigt die Umschreibung von spanischen Immobilien auf die Erben
  • verhindert einen Missbrauch durch elektronische Hinterlegung und Verwahrung beim spanischen Justizministerium

 

Deutsches Testament in Spanien – weiterlesen

 

 

TIPP:

Das Testament sollte von dem deutschen und spanischen Rechtsanwalt, Steuerberater in Spanien, D.Luickhardt nach einer Beratung gestaltet werden, da profundes Wissen mi deutschen und spanischen Erbrecht erforderlich sind.

Beispielsweise ist stets die Pflichtteilslast gegenüber Kindern des Verstorbenen dem Begünstigten durch Vermächtnis zu nehmen, und hierfür ist eine ausdrückliche Formulierung mi Testament erforderlich.

Nutzen Sie unser Servicepaket in Steuer und Erbrecht in Spanien, Nachlassplanung, Erbschaftssteueroptimierung, langjährige steuerliche Betreuung in Spanien und Testamentsgestaltung nach deutschem und spanischem Recht.

 

 

Weitere Informationen zum spanischen und deutschen Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht

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D. Luickhardt

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Rechtsanwalt, Abogado, spanischer Steuerberater

Erbschaftsabwicklung Spanien, Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht

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