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ZEC Firmengründung Kanarische Inseln

ZEC Firmengründung Kanarische Inseln

Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Firmengründung Kanarische Inseln

 

ZEC (Zona Especial Canarias)

 

Die Niedrigbesteuerung im Rahmen der ZEC wird bis zum 31.12.2026 aufrechterhalten.

Zahlen Sie nur 4% statt 35% Körperschaftssteuer in Spanien und unterstützen Sie dabei die wirtschaftliche Entwicklung der Kanarischen Inseln.

 

 

Warum eine ZEC Unternehmung gründen?

 

Ein Unternehmen im Dienstleistungsbereich, Unternehmensberater, Steuerberater, Medizinische Gutachter, Informatiker, können heutzutage mittels Internet ihre Mandantschaft auch aus der Ferne betreuen. Mit der ZEC Unternehmung können Sie diesen Aspekt, steuerlich und finanziell zu Ihrem Vorteil nutzen.

Auch das produzierende Gewerbe ist auf den Kanarischen Inseln zulässig.

Nicht zuletzt bleibt auch die Investition in den Sektor der alternative Energien auf den Kanarischen Inseln wirtschaftlich interessant.

Eine Produktionsstätte kann mittels einer Solarstromanlage oder auch Windkraft den eigenen Stromverbrauch erzeugen, ist damit vom Hauptstromnetz unabhängig und der Stromverbrauch ist nach 8 Jahren Amortisierungsdauer kostenlos.

Wechselrichterhersteller, Solarzellenhersteller und Windkraftanlagenhersteller haben damit auf den Kanarischen Inseln zumindest für den Support einen idealen Standort.

  • Abfallentsorgung
  • Alteinheime mit ärztlicher Versorgung
  • Leistungs- und Trainingszentren für Hochleistungssportler
  • Reiseveranstalter
  • Airline auf den Kanarischen Inseln – Transportsektor
  • Online Shop – ohne dass das Logistiklager auf den Kanaren sein muss
  • Unternehmensberatung
  • Call Center
  • Informatikdienstleistungen

 

Wann endet dieser steuerliche Sonderstatus?

 

Zum Jahreswechsel 2015 wurde die Steuervergünstigung für die ZEC Unternehmen bis zum Jahre 2026 festgeschrieben und neue Firmengründungen in Spanien, insbesondere auf den Kanarischen Inseln sind noch bis zum Jahre 2020 möglich, um noch die Steuervorteile bis zum Jahre 2026 nutzen zu können.

 

Aufwand und Nutzen der ZEC?

 

Der Nutzen der ZEC liegt in der Niedrigbesteuerung von 4% in der spanischen Körperschaftssteuer gegenüber von 20% – Durchschnitt EU (Spanien Festland 25-28%).

Der niedrige Steuersatz darf auf maximal 30% des Umsatzes, der auf den Kanarischen Inseln erzielt wurde, angewendet werden. (Umsätze aus allen Aktivitäten werden zusammengerechnet).

 

Pflichten einer ZEC Gesellschaft

 

Im Gegenzug müssen 5 Arbeitsplätze auf den grossen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria) und auf den kleinen Inseln 3 Arbeitsplätze geschaffen werden.

Die Investition in den ersten 2 Jahren nach Eintragung im Register ist in Aktivvermögen zu realisieren und zwar 100.000,00 EUR, resp. 50.000,00 EUR auf den kleinen Inseln.

 

Gibt es besondere Buchhaltungspflichten der ZEC?

 

Die ZEC Unternehmung hat besondere Buchhaltungspflichten, da die Steuervergünstigung nur für die Betriebsstätte auf den Kanarischen Inseln gewährt wird, aber nicht für Niederlassungen auf dem spanischen Festland, in Barcelona oder in Madrid.

Jeweils ist die Buchhaltung für Zweigstellen getrennt zu führen.

Desweiteren kann die RIC (Reserva de inversiones Canarias) nicht steuermindernd bei der ZEC angewendet werden.

 

Wie werden Immobilienverkäufe bei der ZEC steuerlich belastet?

 

Auch der Erlös aus dem Immobilienverkauf kann mit dem Niedrigsteuersatz von 4% IS besteuert werden.

TIPP:

Der Immobilienkauf mit der ZEC Unternehmung lohnt sich in jedem Fall, da die Grunderwerbssteuer von 6,5% gespart wird.

 

Gibt es bei der ZEC eine Umsatzgrenze?

 

Es gilt der Grundsatz, dass bei einer ZEC Unternehmung, die auf Gran Canaria oder Teneriffa Ihren Sitz und die Hauptaktivität hat, folgende Umsatzgrenze gilt: Schaffung von 5 Arbeitsplätzen: Dienstleistungsbereich: 1.800.000,00 EUR. Es gilt eine Erweiterung von 500.000 EUR pro zusätzlich eingestellten Arbeitnehmer, der die Mindestarbeitnehmerzahl überschreitet.

 

Unsere Kanzlei bietet folgenden langfristigen Service an:

 

  • Antragsverfahren vor dem ZEC Gremium
  • Firmengründung mit der adäquaten Rechtsform. Die SL Gründung ist in der Praxis die weit verbreiteste, hierbei können auch Holdingstrukturen konzipiert werden.
  • Finanzbuchhaltung gemäß dem spanischen Handelsgesetzbuch und der besonderen ZEC Vorschriften.
  • Arbeitsverträge für die Anstellung der mindestens 3 bzw 5 Arbeitnehmer .
  • Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung.
  • Lohnbuchhaltung und Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen.
  • Jährliche Bilanzerstellung, Körperschaftssteuererklärung mit Vorauszahlungen und monatlichen Umsatzsteuererklärungen.

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