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Firmengründung Kanarische Inseln

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Spanische SL als Steuersparmodell

 

Die spanische S.L. ist gemäß ihrer Rechtsform der deutschen GmbH vergleichbar, jedoch gibt es wesentliche Unterschiede, wie zum Beispiel das niedrige Mindestgründungskapital von 3.000,00 EUR.

Die S.L. in Spanien ist dank ihrem niedrigen Gründungskapital eine ideale Alternative zu einer deutschen GmbH, die ein Gründungskapital von 25.000 € hat. Seit der Europäische Gerichtshof die Gründungstheorie und nicht mehr die Sitztheorie für alle EU Länder als verbindlich festschreibt, kann eine spanische S.L. ohne Umwandlung in Deutschland Aktivitäten ausüben.

Man gründet eine spanische S.L. und bringt eine Immobilie ein oder kauft direkt eine Immobilie mit einer neugegründeten spanischen S.L., um 6,5% ITP auf den Kanaren nach Art. 25 REF nicht zahlen zu müssen.

Der Käufer kann außerdem Vermögenssteuer und Einkommensteuer sparen, die er als natürliche Person und Nichtresidente zahlen müsste (Modell 214), wogegen die S.L. als juristische Person diese nicht zahlt.

 

Problem:

 

Hat die S.L. keine Aktivität, ist Art.25 REF nicht anwendbar und die 6,5% ITP können von der Finanzbehörde zwangsweise mit Verzugszinsen nachgefordert werden. Dies gilt ebenso für die Vermögens – und Einkommensteuer.

Die Erbschaftssteuer kann man sparen, wenn Kinder schon Anteile an der Gesellschaft haben und die Voraussetzungen erfüllt sind, dass eine aktive Familien-S.L. gegeben ist, so sind auf den Kanarischen Inseln 99 % der im Erbgang übergehenden Gesellschaftsanteile erbschaftssteuerfrei und der Verwandtschaftsfreibetrag ist ebenso gegeben.

Die Einbringung einer Immobilie in eine bestehende S.L. kostet auf den Kanaren 0 % ITP (spanische Vermögungsübertragungssteuer).

Zahlen muss man lediglich Wertzuwachssteuer nach der LIRPF (spanisches Einkommensteuergesetz), wenn ein Gesellschafter die Immobilie vorher im Privateigentum hatte. Ebenso fällt die gemeindliche Wertzuwachssteuer an. Zukünftige Verkäufe der S.L. Anteile sind steuerfrei in Bezug auf ITP und AJD (Dokumentensteuer).

Problem:

 

Mögliches Eingreifen der Finanzbehörde bei höheren Werten: Vermutung eines Immobilienkaufes statt eines Beteiligungskaufes, wenn der Verkäufer mehr als 50% der Beteiligung hält und der Käufer diese erwirbt.

Folge:

 

6,5% ITP sind nachzuzahlen mit Verzugszins und Bewertung der Gesellschaftsanteile gemäss dem Wert der Immobilie. Ausserdem ist die Bewertung meistens höher als die einer Immobilie.

Weiterer Nachteil:

 

jährliche Bilanzerstellung und Körperschaftssteuererklärungen machen den Kauf einer Immobilie mit einer S.L. nur lohnenswert, wenn es um wertvolle Immobilien geht.

Wie Sie sehen, ist in jedem Einzelfall die Abwägung der Vor- und Nachteile erforderlich. Darauf hinzuweisen ist letztendlich, dass ein Unternehmer schon mit einer S.L. Gründung und der Einbringung einer Immobilie im Wert von 100.000 Euro eine Gründungsvoraussetzung des Steuersparmodells ZEC (Zona especial Canaria) erfüllt hat. Mit der ZEC-Konstruktion zahlt der Unternehmer statt 25 – 32,5 % Körperschaftssteuer nur 4% Körperschaftssteuer

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin und wir suchen die passende Gesellschaftsform, gründen sie gemäß ihren Zielvorstellungen und begleiten sie, während der gesamten Aktivität in Deutschland und in Spanien.

 

Aktuell: ZEC Verlängerung bis zum 31.12.2026

 


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Gründung einer sociedad limitada SL in Spanien

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PREISWERT

 

Sehr gutes Preis – Leistungsverhältnis für die Gründung der Firma, Buchhaltung und Steuererklärungen.

  • Neugründung: 800,00 EUR (bei 3.000,00 EUR Gründungskapital) zzgl. Notarkosten, Register, Steuern
  • Mantelkauf: 1500,00 EUR zzgl. Notarkosten, Register, Steuern
  • Buchhaltung: ab 150,00 EUR monatlich
  • Steuererklärungen: ab 50,00 EUR monatlich

 

 INVESTITIONSSICHERHEIT IN SPANIEN

 

Wir übernehmen langfristig die Verantwortung und bieten deshalb ein unternehmerisches Fundament für Sie in Spanien. Probleme mit Behörden lösen wir für Sie, Prozesse werden von uns kompetent und effizient geführt. Ihnen bleibt die Zeit für das eigentliche Geschäft.

 

 

INTEGRALE BETREUUNG

 

Wir gründen für Sie eine Gesellschaft in Spanien, die auf einem soliden Fundament steht, da wir auch NACH der Gründung die volle Betreuung für Ihre Firma übernehmen.

 

 

DEUTSCHER RECHTSANWALT & SPANISCHE KONTAKTE

 

Betreuung durch einen deutschen Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung und einem spanischen Kompetenzteam aus Rechtsanwälten und Betriebswirten an seiner Seite.

 

 

KURZE WEGE

 

Wir sind in Ihrer Nähe: Eine Vielzahl von Standorten in Spanien und Deutschland steht zu Ihrer Verfügung und wir expandieren weiter, dank eines zufriedenen Kundenstammes. Wir sind erst zufrieden, wenn Ihr Unternehmen in Spanien funktioniert.

 

Die Firmen- und Unternehmensgründung ist mittlerweile unser Tätigkeitsschwerpunkt

 

Als moderne Wirtschaftskanzlei bieten wir eine umfassende und langfristige Betreuung Ihres Unternehmens in Spanien. Sie können jederzeit über unsere deutsche Kanzlei die spanische Gesellschaft kontrollieren und Daten abfragen.

Unsere Rechts- und Steuerkanzlei bietet nicht nur die Gründung der Gesellschaft in Spanien, sondern auch die langfristige Betreuung, die nicht nur die Vertretung vor den spanischen Steuerbehörden, die Buchhaltung und Bilanzerstellung betrifft, sondern auch die Erstellung von Arbeitsverträgen, Sozialversicherungsangelegenheiten und den Aufbau von Geschäftsbeziehungen in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht.

In der Praxis der Firmengründung in Spanien gerät die Neugründung einer Gesellschaft zunehmend in den Hintergrund, da die Gründungsformalitäten in der Regel 6 Wochen andauern.

Die Nachfrage nach Vorratsgesellschaften, auch als Mantelkauf bezeichnet, steigt zunehmend an, da die Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Idealfall innerhalb von 48 Stunden abgewickelt werden kann.

Darüberhinaus garantieren wir, dass alle unsere Vorratsgesellschaften einwandfrei gegründet und geführt werden und lastenfrei sind.

Für den Aufbau Ihres Unternehmens in Spanien bieten wir zahlreiche Hilfestellungen an. Nicht nur die Gesellschaftsgründung in Spanien, sondern auch die Überprüfung der Durchführbarkeit Ihrer Geschäftsidee, Berufstitelanerkennung und Abwicklung des Erwerbes einer Gewerbeimmobilie gehören zu dem Gesamtpaket Firmenbetreuung.

Diese Unterstützung führt zu einer zügigen Umsetzung Ihrer Geschäftsidee in Spanien. Auf den Kanarischen Inseln: Teneriffa, Gran Canaria, La Gomera, Fuerteventura, bieten wir den besonderen Service, Gesellschaften mit dortigem Sitz zu gründen, so dass Sie in den Genuss von den dort geltenden Steuersparmodellen ZEC und RIC kommen. Dabei ist hervorzuheben, dass eine Körperschaftssteuerlast von nur bis zu 5% ein wesentliches Argument ist, auf den Kanarischen Inseln zu investieren.

 

Zuletzt wird Ihnen zugesichert, dass Sie von RA D.Luickhardt in deutscher Sprache betreut werden.

 

Gesellschaftsgründung auf den Kanarischen Inseln

 


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