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Erbschaftssteuer auf Bankvermögen

 

Hat ein Deutscher, der seinen letzten Wohnsitz vor dem Tod in Deutschland hatte, bei einer Bank in Spanien Bankvermögen, dann ist das Bankvermögen zunächst in Spanien in der Erbschaftssteuer zu versteuern und dann nochmals in Deutschland, ohne dass eine Anrechnung möglich ist.

Dies führt zu einer Doppelbesteuerung, die nach dem BFH, dem deutschen Finanzamt zu einer Billigkeitsmassnahme und Steuerherabsetzung in Deutschland führen sollten, wenngleich das deutsche Finanzamt nicht gesetzlich verpflichtet ist.

Zu bemerken ist, dass zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen in der Erbschaftssteuer besteht, sonder nur in den Ertragsteuern.

Auch der europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Sache „Margarete Block“ aus dem Jahre 2009 schon die Meinung des BFH bestätigt und die spanische Erbschaftssteuerpflicht neben der deutschen Erbschaftssteuerpflicht bei Bankvermögen als europarechtskonform bejaht, da jeder Staat über seine nationale Gesetzgebung zur Erbschaftssteuer selbst entscheiden kann, insbesondere dann, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz in Deutschland hatte.

Bei einem Todesfall eines Inhabers eines sogenannten spanischen Nichtsteuerresidentenkontos wird dieses durch die Bank blockiert bis die Erbschaftssteuer in Spanien bezahlt ist.

 

Wir bieten Ihnen folgenden Service an:

 

Es versteht sich, dass Sie als Erbe aus Ihrem Heimatland nicht anreisen müssen, sondern wir wickeln für Sie die gesamte Erbschaftsangelegenheit in Spanien ab.

  1. Notarielle Erbschaftsannahme
  2. Einholung der Bankzertifikate bezüglich der Konten des Verstorbenen
  3. Erstellung der Erbschaftssteuererklärung
  4. Bezahlung der Erbschaftssteuer

Bei der Bezahlung der Erbschaftssteuer stellt sich häufig die Frage, ob das auf dem blockierten Bankkonto deponierte Geld für die Bezahlung der Erbschaftssteuer benutzt werden kann.

Wir prüfen dies in jedem Einzelfall und bei der Kooperationsbereitschaft der Bank ist es möglich, soweit das spanische Bundesland es zulässt.

Die andalusische und kanarische Finanzbehörde lassen die Bezahlung der Erbschaftssteuer mit bankbestätigtem Scheck, der auf das gesperrte Konto belastet wird, zu.

Wir stehen Ihnen für die Planung Ihrer spanischen Erbschaft, als Nachlassverwalter und Abwicklung Ihrer Erbschaft in ganz Spanien zur Verfügung.


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