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Erbschaft Spanien

 

Informationen zur Erbschaft in Spanien für Deutsche, Schweizer und Österreicher unter ->

www.erbschaftspanien.com

 

 

Telefon: Deutschland     07542-937 982

 Telefon: Spanien         (+34)-922 788 881

 

Wir betreuen und beraten Sie bei Erbschaft, Immobilienkauf und Rechtsstreitigkeiten zum Erb- und Immobilienrecht in ganz Spanien und Deutschland.

 

Unser Leistungspaket Erbschaftsabwicklung Spanien

 

Wichtig

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Erbschaftsannahme mit Erbschaftssteuererklärung in Spanien obligatorisch ist, selbst wenn der Verstorbene und die Erben nicht dauerhaft in Spanien gelegt haben, jedoch Immobilien und Bankguthaben in Spanien vorhanden sind.

  • Prüfung der Ausgangsrechtslage nach deutschem und spanischem Recht. Prüfung der günstigen steuerrechtlichen Vorgehensweise.
  • Abprüfung der spanischen öffentlichen Register und Beantragung der Negativbescheinigung beim Innenministerium in der Abteilung für Testamentshinterlegung und Abfrage des Registers fü Lebensversicherungen.

    Abfrage Testamentsregister Spanien

  • Beantragung der NIE Nummer der Erben, Anmeldung der NIE Nummern bei der zuständigen spanischen Finanzbehörde unter Anzeige der obligatorischen steuerlichen Vertretung für die Erben.
  • Erstellung des Nachlassinventars
  • Bestellung von Bankbescheinigungen für aufzulösende Bankkonten in Spanien
  • Vorbereitung des Notartermins und Erstellung der notariellen Urkunde der Erbschaftssannahme
  • Durchführung des Notartermins, ohne dass die Anwesenheit der Erben erforderlich ist.
  • Erstellung der Erbschaftssteuererklärung unter Prüfung der günstigsten Variante und der Steuervergünstigungen.
  • Abgabe der Steuererklärungen vor der Finanzbehörde in Madrid, die für Nichtsteuerresidenten in Spanien zuständig ist.
  • Antrag beim spanischen Grundbuchamt zur Umschreibung der Eigentumsverhältnisse.
  • Vorlage der notwendigen Dokumente beim Grundbuchamt und Erörterung der Sach- und Rechtslage nach deutschem und spanischem Recht mit dem Grundbuchamt, soweit erforderlich.
  • Umschreibung von Strom, Wasser, Grundsteuer, Telefon, Eigentümergemeinschaft, etc.
  • Beantragung der Lastschriftverfahren für Strom, Wasser, etc.
  • Transparente Rechnungsstellung mit Vorlage aller Auslagenbelege.
  • Nachsorgeservice in folgenden Jahren wie Unterstützung bei der Suche nach einem Immobilienkäufer, soweit der Verkaufswille besteht.

 

Gesondert wird der Service angeboten, dass jährlich die Steuererklärungen für Nichtresidenten erstellt und abgegeben werden.

Steuererklärung für Immobilieneigentümer in Spanien

 

Desweiteren stehen wir Ihnen bei Gerichtsprozessen in Deutschland und Spanien zur Verfügung, so können Sie einen Rechtsanwalt für beide Länder bemühen, und Sie sparen die Kosten eines Korrespondenzanwaltes.

Für die Erbschaftsabwicklung in Spanien benötigen wir folgende Unterlagen im Original mit Apostille und auf spanischer Sprache übersetzt.

Notwendige Dokumente für die Erbschaftsabwicklung in Spanien

  • Anwaltsvollmacht notariell beurkundet zusammen mit einer Personalausweiskopie des Erben, die Apostille muss die Vollmacht und die Personalausweiskopie umfassen.
  • Internationale Sterbeurkunde
  • Erbschein ODER Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • NIE Nummer Ausstellungsbeleg
  • Letzter Grundsteuerzahlbeleg (Kopie)
  • Kaufvertragsurkunde der spanischen Immobilie

Blog Erbschaft Spanien – Erbschaftsabwicklung


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